Das ist ein Demo-Shop. Bestellungen werden nicht bearbeitet.

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AGB

 

I.          Geltungsbereich / Vertragsabschluss:

1.      Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber bestätigt, dass er vor Absenden des Auftrages Gelegenheit hatte, die AGB zu lesen, abzuspeichern bzw. auszudrucken.

2.      Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und dem vom Auftraggeber gewählten Stempelmacher (=Auftragnehmer) zustande. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und TRODAT entsteht durch eine Bestellung über diese Website nicht.

II.        Preise:

1.      Die auf der Webseite angeführten Preise stellen unverbindliche Richtpreise dar. Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer können abweichende Preise individuell vereinbart werden. Sollte keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden sein, werden die auf der Webseite angeführten Preise dem Auftrag zugrunde gelegt.

2.      Der Auftragsumfang ist genau umschrieben. Sofern Versand- und Verpackungskosten verrechnet werden, ist dies gesondert ausgewiesen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert verrechnet.

III.       Zahlung:

1.      Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

2.      Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.

3.      Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4.      Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Veränderung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen.

5.      Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hiedurch nicht ausgeschlossen.

IV.       Lieferung:

1.      Sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

2.      Liefertermine bedürfen ihrer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3.      Bei Verzug des Auftragnehmers ist ihm eine angemessene, mindestens 14tägige Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

4.      Nicht vom Auftragnehmer zu beeinflussende Umstände, die zu einer Lieferverzögerung führen, berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages, sofern es ihm nicht zumutbar ist, länger zuzuwarten, andernfalls frühestens nach vier Wochen ab Eintritt der Betriebsstörung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.      Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei den, ihm ist eine andere Annahme -/Sammelstelle genannt worden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert werden. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

V.        Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

VI.       Gewährleistung:

1.      Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Unterlagen in jedem Fall umgehend zu prüfen.

2.      Bei berechtigten Beanstandungen kann der Auftraggeber Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Im Fall verzögerter, unterlassenen oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

3.      Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

4.      Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferung.

VII.     Haftung:

1.      Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

2.      Für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

VIII.    Datenerfassung:

Die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen wird vom Auftragnehmer bzw. von TRODAT elektronisch erfasst. Der Autraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass diese Datensätze gespeichert, aktualisiert und die Kundendaten gepflegt werden.

Diese Daten werden ausschließlich im Bereich von TRODAT und seinen Händlern verwendet und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

IX.       Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht:

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Den Auftragnehmer trifft keine Verpflichtung, den Auftrag einer Prüfung hinsichtlich der Gesetzeskonformität zu unterziehen.

X.        Erfüllungsort, Gerichtsstand:

1.      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber auch Kaufmann ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.

2.      Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.